
Rechtsstreit zwischen dem zivilgesellschaftlichen Verein „Fulda stellt sich quer“ und der AfD weitet sich aus.

Nachdem Lamely vor dem Landgericht Fulda unterlegen war, hat er nunmehr Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main eingelegt. Zudem hat Lamely dem Verein eine weitere Unterlassungsandrohung zukommen lassen. Der Verein wiederum hat inzwischen Strafanzeige gegen Pierre Lamely wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetruges und Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eingereicht. Lamely hatte im Verfahren vor dem Landgericht Fulda eine eidesstattliche Versicherung vorgeleg, aus der hervorgeht, dass er keine Kenntnisse von den Straftaten zu Lasten des Vereinsvorsitzenden Andreas Goerke gehabt haben will. Dem widerspricht aber der damals Verurteilte Toni R., der wiederum in der damaligen Strafgerichtsverhandlung Lamely belastet hatte.
„Ganz offenkundig versucht Herr Lamely auch weiterhin den Verein einzuschüchtern sowie mit Klagen und Verfahren mundtot zu machen. Und wenn es nur um den Preis geht, dass die durch die Verfahren entstandenen Kosten anfänglich auch von unserem Verein getragen werden müssen. Fest steht jedoch, dass wir uns nicht einschüchtern lassen. Wir haben uns die Situation so nicht ausgesucht, aber da müssen Herr Lamely und wir nun wohl durch. Aus den vorliegenden Unterlagen geht jedenfalls hervor, dass Pierre Lamely Kenntnis von den Straftaten hatte“, so Vereinsvorsitzender Andreas Goerke.
„Das Landgericht Fulda hat sehr sauber und klar begründet, warum Herr Lamely keine Unterlassungsanspruch hat, da hier im Zweifel die Meinungsfreiheit vorgeht. Wie auch in anderen Punkten. Sollte die abgegebene eidesstattliche Versicherung des AfD Kreisgeschäftsführers tatsächlich falsch sein, drohen empfindliche Strafen. Herr Lamely spielt hier mit einem hohen Einsatz“, so Rechtsanwalt Jürgen Kasek.